05. Februar 2010
Nach dem Erwerb von Kontodaten deutscher Steuerpflichtiger mit Kapitalanlagen in Liechtenstein (sog. Liechtenstein-Affäre) will die deutsche Bundesregierung nach Medienberichten in Kürze von einem Informanten eine CD mit Kontodaten von mehr als 1500 deutschen Kapitalanlegern mit Konten in der Schweiz erwerben. Aus der Auswertung dieser Kontodaten erwartet die deutsche Finanzverwaltung Steuernachforderungen von mindestens 100 Millionen Euro. Sollte in Bezug auf deutsche Steuerpflichtige der Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt sein, besteht für die Betroffenen gesetzlich die Möglichkeit, mit einer rechtzeitigen "Selbstanzeige" Straffreiheit zu erlangen. Angesichts des Ausschlusses der Straffreiheit im Falle einer verspäteten Selbstanzeige kann unter Umständen dringender Handlungsbedarf bestehen, um die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige zu sichern.
Mehr: Akuter Handlungsbedarf für eine Selbstanzeige in den 'Schweiz-Fällen'