BaFin und Gesetzesentwurf zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
16. Februar 2010
Dr. Hans Diekmann,
Dr. Marco Sustmann,
Dr. Roger Kiem,
Dr. Andreas Merkner
Im Nachgang zur Finanzmarktkrise arbeiten Behörden und der Gesetzgeber weiterhin mit Nachdruck an der Regulierung des Finanzsektors im Hinblick auf die Vergütungspraktiken. Nachdem zunächst acht große deutsche Banken und die drei größten deutschen Versicherungen eine Selbstverpflichtung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Standards des Financial Stability Board (FSB) im Dezember 2009 unterzeichnet haben, hat die BaFin am 21. Dezember 2009 zwei Rundschreiben (RS 22/2009 (BA) und RS 23/2009 (VA)) zu den Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet. Mit dem nunmehr veröffentlichten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen soll der letzte Schritt des dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Regulierung des Finanzsektors und zur Umsetzung der FSB-Standards erfolgen.
Mehr
|
|
|