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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung hat bei Shearman & Sterling seit jeher einen hohen Stellenwert und gehört zu den Kernkompetenzen der Sozietät. Die gesellschaftsrechtliche Praxis von Shearman & Sterling bietet Unternehmen jeder Art und Größe die ganze Bandbreite einer Full-Service Kanzlei und berät in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie insbesondere auch damit einhergehenden kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen Fragen. Das Gesellschaftsrecht wird in erster Linie als vielseitiges Gestaltungsmittel betrachtet, das es kompetent und innovativ in den Dienst der Mandanten zu stellen gilt – wenn erforderlich auch durch das Betreten von Neuland.

Die Beratungsleistungen im Bereich Gesellschaftsrecht reichen von der Begleitung von Hauptversammlungen, insbesondere börsennotierter, Aktiengesellschaften (einschließlich der Vertretung bei Anfechtungsklagen) über die investment- und steuerrechtliche Strukturierung von Private Equity Fonds, Venture Capital Fonds oder Finanzinnovationen bis hin zur laufenden umfassenden gesellschaftsrechtlichen Betreuung von Kapital- oder Personengesellschaften.

Einer der Praxisschwerpunkte von Shearman & Sterling liegt in der konzeptionellen Betreuung und technischen Begleitung von umwandlungsrechtlichen Maßnahmen wie Verschmelzungen und Spaltungen, Unternehmenskäufen und -verkäufen, Joint Ventures sowie Umstrukturierungen aller Größenordnungen – häufig auch mit internationaler Dimension. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch auf der umfassenden kapitalmarktrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Begleitung solcher Transaktionen, wobei Shearman & Sterling als internationale Sozietät in der Lage ist, effizient länderübergreifend zu beraten. Besondere Expertise besitzt die gesellschaftsrechtliche Praxis auch im Bereich der "Umwandlung" von Gesellschaften in die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) bzw. deren Gründung.

Durch eine integrierte, praxisübergreifende Beratung umfasst das Leistungsspektrum auch die steueroptimierte und innovative Strukturierung von Mehrheitsbeteiligungen und Finanzierungen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Organen und Organmitgliedern in gesellschaftsrechtlichen Fragen aller Art (z.B. Corporate Governance-Fragen, Organhaftungsstreitigkeiten, Bestellung bzw. Abberufung von Vorständen und Aufsichtsräten sowie Fragen der Vorstandsvergütung).

Schließlich verfügen wir über eine eingehende Expertise, die die wirksame Interessenvertretung der Mandanten – häufig im Zuge von Gesellschafterstreitigkeiten – sowohl vor Gericht (etwa bei Anfechtungsklagen) als auch vor der Schiedsgerichtsbarkeit gewährleistet.

Unsere Leistungsschwerpunkte:

  • Beratung bei der Strukturierung und Durchführung von umwandlungsrechtlichen Maßnahmen (wie z.B. Verschmelzungen und Spaltungen) und anderen Transaktionen, insbesondere auch unter Berücksichtigung kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlicher Aspekte
  • Beratung bei Umstrukturierungen
  • Begleitung von Hauptversammlungen einschließlich der Vertretung bei Anfechtungsklagen und Spruchverfahren
  • Beratung von Organen und Organmitgliedern in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen (insbesondere Corporate Governance-Fragen, Organhaftungsstreitigkeiten, Vergütungsfragen, Abberufung/Bestellung von Organmitgliedern)
  • Beratung bei der Umwandlung in die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE) bzw. deren Gründung
  • Beratung in kapitalgesellschaftsrechtlichen und konzernrechtlichen Fragen
  • Beratung bei der Durchführung von Aktienrückkaufprogrammen, Aktiensplits und Einführung von Namensaktien
  • Beratung bei der Gestaltung von Satzungen, Geschäftsordnungen und Gesellschaftervereinbarungen
  • Beratung und Vertretung in Konfliktsituationen unter Gesellschaftern
  • Vertretung vor allen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten, sowie Tätigkeit als Schiedsrichter in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen