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Änderung der Anti-Treaty-Shopping-Regelung
29. November 2011

Am 25. November 2011 verabschiedete der Bundesrat eine wesentliche Änderung der deutschen Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Absatz 3 EStG. Als Antwort auf das von der Europäischen Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren setzt die neugefasste Regelung nicht mehr voraus, dass eine ausländische Gesellschaft zwingend mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielen muss.


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