Kartell- und Wettbewerbsrecht
Im Zuge der Globalisierung werden internationale Unternehmenstransaktionen immer wichtiger. Für ihren Erfolg ist es oft entscheidend, dass eine strategische kartellrechtliche Beratung mit Weitblick erfolgt. So können eventuelle Risiken vermieden und vorhandene Chancen kreativ genutzt werden.
Schwerpunkt der Tätigkeit der Praxisgruppe Kartell- und Wettbewerbsrecht ist die Begleitung und Vertretung von Fusionen und Übernahmen vor den zuständigen Wettbewerbsbehörden, wie etwa der Europäischen Kommission oder dem Bundeskartellamt. Ein weiterer sehr wichtiger Beratungsfokus liegt im Bereich nationaler und europäischer Bußgeldverfahren, der Erstellung mandantenspezifischer Compliance-Programme und der Begleitung von Beschwerdeverfahren gegen marktbeherrschende Unternehmen. Zudem werden Mandanten bei der kartell- und wettbewerbsgerechten Vertragsgestaltung sowie im Bereich der staatlichen Beihilfen und des Vergaberechts beraten. Neben der anwaltlichen Expertise verfügt der Praxisbereich über tiefgreifende Kenntnisse bezüglich einer Vielzahl unterschiedlicher Branchen. Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit anderen nationalen Praxisgruppen, wie z. B. "M&A" und "Gesellschaftsrecht", sowie den internationalen Büros der Sozietät – vor allem in Brüssel, London, Paris sowie den USA und Japan.
Unsere Leistungsschwerpunkte:
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Deutsche, europäische, englische, französische und amerikanische Fusionskontrolle
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Koordinierung von nationalen fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen
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Europäische und internationale Bußgeldverfahren
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Compliance-Programme
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Allgemeine kartellrechtliche Beratung
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Kartellrechtliche Prozesse
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Staatliche Beihilfen und Vergaberecht
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