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Bankaufsichtsrecht / Asset-Management

Die zunehmende Regulierung und Beaufsichtigung der Kapitalmärkte und Finanzintermediäre rückt das Aufsichtsrecht immer stärker in den Blickpunkt von Banken, Versicherungen sowie Investmentfondsgesellschaften und sogar Unternehmen, die sich bei außerordentlichen Unternehmenstransaktionen mit regulatorischen Fragen auseinandersetzen müssen.

Zum Mandantenkreis des Praxisbereichs Bankaufsichtsrecht / Asset Management gehören eine Vielzahl international renommierter und bekannter Kapitalmarktakteure: Banken, Versicherungen, Anlageberatungs- und Investmentfondsgesellschaften. Sie werden bei der aufsichtrechtskonformen Gestaltung von Kapitalanlageprodukten und der damit verbundenen Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden beraten. Durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Büros in Europa, USA und Asien erstreckt sich das Beratungsspektrum auf alle Fragen und Problemstellungen, die sich an den Finanzzentren weltweit stellen. Eine besondere Stärke der Praxis liegt zudem in der zielgenauen und frühzeitigen Identifikation von Rechtsentwicklungen.

Bei den aufsichtsrechtlichen Fragen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen greifen stets verschiedene Rechtsbereiche ineinander. In diesem Zusammenhang nimmt der Praxisbereich "Bankaufsichtsrecht / Asset Management" eine Schnittstellenfunktion zwischen den Steuerrechts-, Gesellschaftsrechts- und Kapitalmarktrechtspraxen bei Shearman & Sterling ein. Mandanten erhalten durch diesen umfassenden Ansatz integrierte Beratung aus einer Hand - effektiv, zeitsparend und mit "Blick über den Tellerrand" hinaus.

Unsere Leistungsschwerpunkte:

  • Aufsichtsrechtliche Beratung deutscher und ausländischer Finanzintermediäre
  • Aufsichtsrechtliche Beratung bei M&A-Transaktionen (einschließlich Investmentrecht, Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht)
  • Beratung deutscher und ausländischer Investmentfondsgesellschaften