Publikationen
  • Diese Seite in
BGH präzisiert Sorgfaltsanforderungen von Vorständen und Aufsichtsräten bei Vertrauen auf externen Rechtsrat
30. Januar 2012

Die Rechtsprechung zur Aufarbeitung der Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Sorgfaltsanforderungen an das Handeln der Organe von Kapitalgesellschaften verschärft. Ein Urteil des BGH vom 20. September 2011 präzisiert nun die Voraussetzungen, unter denen sich Vorstände und Aufsichtsräte auf externen Rechtsrat verlassen dürfen.


Mehr: BGH präzisiert Sorgfaltsanforderungen von Vorständen und Aufsichtsräten bei Vertrauen auf externen Rechtsrat