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Bundestag beschließt unterirdische CO2 Speicherung
31. August 2011

Der Bundestag hat am 7. Juli 2011 ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von CO2 (Carbon Dioxide Capture and Storage, "CCS Technologie") verabschiedet ("CCS Gesetz" vgl. Plenarprotokoll 17/120). Die Erprobung der CO2 Speicherung in unterirdischen Gesteinsformationen dient, neben dem Ausbau erneuerbarer Energien, dem erklärten Ziel der Bundesregierung und der Europäischen Union, den Ausstoß von CO2 in die Atmosphäre zu vermindern und damit dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die CCS Technologie befindet sich derzeit mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit in der Erprobungsphase. Während Erkundungsmaßnahmen für mögliche CO2 Speicher und Forschungsspeicher bislang nach dem Bundesberggesetz ("BBergG") genehmigt wurden, hat der Gesetzgeber mit dem CCS Gesetz nunmehr ein eigenständiges Rechtsregime bzgl. der Erprobung und Anwendung der CCS Technologie geschaffen. Sämtliche Verfahrensphasen der CCS Technologie (Abscheidung, Transport von CO2 mittels Pipelines und die dauerhafte Speicherung von CO2 in unterirdischen Speichern) werden von dem CCS Gesetz erfasst. Zentraler Bestandteil des CCS Gesetzes ist das CO2 Speichergesetz (Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid "KSpG"), das den Transport und die Speicherung von CO2 unmittelbar regelt. Die Abscheidung von CO2 wird durch das CCS Gesetz dem Immissionsschutzrecht unterstellt. Zudem sieht das CCS Gesetz geringfügige Anpassungen themenverwandter Gesetze, wie etwa dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder dem Umweltschadensgesetz vor. Mit dem CCS Gesetz wird die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in nationales Recht umgesetzt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Mit einer Abstimmung im Bundesrat ist frühestens ab dem 23. September 2011 zu rechnen.


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