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Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes
05. Juni 2009

Am 18. Februar 2009 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung beschlossen.

Der erste Teil des Gesetzesentwurfs sieht eine vollständige Neufassung des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) vor, welches das derzeit geltende Gesetz betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 (SchVG von 1899) ersetzen soll.
Das parlamentarische Verfahren soll nach Möglichkeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.


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