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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
05. Juni 2009

Am 26. März 2009 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) beschlossen. Der Bundesrat hat das BilMoG am 3. April 2009 verabschiedet. Die beschlossene Fassung beruht im Wesentlichen auf dem Regierungsentwurf vom 21. Mai 2008.

Ziel des BilMoG ist es, das Bilanzrecht des HGB zu einer im Vergleich mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) gleichwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln. Darüber hinaus vereinfacht das BilMoG die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für bestimmte Unternehmen und setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um.


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