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Risikobegrenzungsgesetz tritt in Kraft
8. September 2008

Am 18. August 2008 wurde das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) verkündet, nachdem der Bundestag am 27. Juni 2008 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses das Gesetz beschlossen und der Bundesrat am 4. Juli 2008 zugestimmt hat.

Das Risikobegrenzungsgesetz steht in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) und zielt darauf ab, gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren, insbesondere von Hedge-Fonds und Private Equity-Fonds, zu erschweren und möglicherweise sogar zu verhindern.

Diese Publikation informiert über Inhalt, Hintergründe und Bedeutung der Umsetzung für die tägliche Praxis.


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