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Die Reform des Außenwirtschaftsrechts
17. Dezember 2008

Am 29.8.2008 hat die Bundesregierung dem Bundesrat den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung zugeleitet und am 30.10.2008 in den Bundestag eingebracht.

Der Regierungsentwurf sieht vor, im Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung bestehende Prüfungsmöglichkeiten zu erweitern, um in Zukunft in Ausnahmefällen Investitionen gebietsfremder Investoren in inländische Unternehmen staatlich überprüfen zu können. Es wird ausgleichend für Investoren die Möglichkeit eingeführt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vorab zu erlangen.

Diese Publikation informiert über Inhalt, Hintergründe und Bedeutung der Umsetzung für die tägliche Praxis.


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