22. April 2009
Düsseldorf, 22. April 2009 — Shearman & Sterling berät und vertritt die Daimler AG in dem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) geführten Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG).
Der 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat heute durch Musterentscheid festgestellt, dass die Daimler AG nicht auf Schadensersatz wegen einer angeblich unterlassenen unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen haftet. Diese Feststellung ist – falls sie rechtskräftig wird – nach den Bestimmungen des KapMuG bindend für eine Reihe von Schadensersatzprozessen gegen die Daimler AG. Rund 100 Kleinaktionäre hatten der Daimler AG vorgeworfen, im Jahr 2005 nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben zu haben, dass der damalige Vorstandsvorsitzende Prof. Jürgen Schrempp zum Jahresende 2005 aus dem Amt scheiden und sein Vorstandskollege Dr. Dieter Zetsche ihm im Amt nachfolgen werden wird.
Shearman & Sterling hat die Daimler AG bereits im Zusammenhang mit dem ersten Musterentscheid des 9. Zivilsenates des OLG Stuttgart, nachdem ebenfalls eine Haftung der Daimler AG verneint wurde, beraten. Der erste Musterentscheid war vom Bundesgerichtshof aufgehoben und an den 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart zurückverwiesen worden.
Die Daimler AG wird in dem Musterverfahren von den Shearman & Sterling Partnern Georg F. Thoma und Dr. Marco Sustmann sowie dem Associate Dr. Rüdiger Schmidt-Bendun (alle Düsseldorf-Gesellschaftsrecht) beraten.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Dr. Hans Jürgen Meyer-Lindemann | Düsseldorf | T +49.211.17888.719 | hjmeyer-lindemann@shearman.com