29. Dezember 2009
Am 18. Dezember 2009 hat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz den Bundesrat passiert. Durch dieses Gesetz soll es den Unternehmen erleichtert werden, die Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraften. Von besonderer Bedeutung für Unternehmen sind dabei die Entlastungen im Bereich der Zinsschranke, der Verlustabzugsbeschränkungen sowie der Grunderwerbsteuer.
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