Publikationen
Die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und die Korruption
28. Dezember 2009

Gerade für deutsche Unternehmen spielt der Zusammenhang zwischen Investitionsschutz einerseits und Korruption andererseits eine besonders bedeutsame Rolle. Kein anderes Land hat so viele Investitionsschutzabkommen unterzeichnet wie die Bundesrepublik Deuschland. Deutschen Unternehmen steht damit in den Fällen einer fehlgeschlagenen Auslandsinvestition regelmäßig die Möglichkeit offen, Klage vor einem unabhängigen international besetzten Investitionsschiedsgericht zu erheben. Aufgrund ihrer Tätigkeitsschwerpunkte in korruptionsanfälligen Branchen wie beispielsweise Anlagen- und Maschinenbau sowie Telekommunikation laufen deutsche Unternehmen allerdings auch überdurchschnittlich häufig Gefahr, mit der Thematik Korruption in Berührung zu kommen. Wird einem Unternehmen Korruption nachgewiesen, kann es in aller Regel keinen Investitionsschutz mehr für sich in Anspruch nehmen. Insbesondere die Klage vor einem Investitionsschiedsgericht hat dann tendenziell kaum bzw. keine Aussicht auf Erfolg.


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