22. April 2010
Mit Urteil vom 6. April 2009 hat der Bundesgerichtshof in seiner als „Schiedsfähigkeit II“ bezeichneten Entscheidung (II ZR 255/08) in Fortentwicklung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung klargestellt, dass Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen im GmbH-Recht grundsätzlich der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen werden können. An den Inhalt einer entsprechenden Schiedsklausel stellt der BGH allerdings qualifizierte Anforderungen, die es nunmehr in der Kautelarpraxis umzusetzen gilt. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat zu diesem Zweck, ebenfalls im Jahr 2009, die Ergänzenden Regeln für Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DISERGeS) als Zusatz zu der in der Praxis bewährten DIS Schiedsordnung erarbeitet. Die neue Rechtsprechung des BGH und die DIS-ERGeS schaffen ein begrüßenswertes Maß an Rechtssicherheit in einem Bereich, in dem sich eine Konfliktlösung im Wege der Schiedsgerichtsbarkeit aus zahlreichen Gründen anbietet.
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