Bereits am 17. Dezember 1994 wurde in Lissabon der Vertag über die Energiecharta geschlossen (engl. „Energy Charter Treaty“, abgekürzt „ECT“), um internationale Investitionen innerhalb des Energiesektors abzusichern. In jüngster Zeit haben sich grundlegende Entwicklungen in dem Bereich der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ergeben, die auch für Ihr Unternehmen relevant sein könnten. Wir haben uns in unserer täglichen Arbeit intensiv mit diesen Entwicklungen auseinandergesetzt und möchten Sie mit dieser Publikation hierüber informieren.
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