19. August 2011
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat jüngst den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des KapMuG auf Anlagevermittler- und -berater vor. Zudem sollen die Voraussetzungen für die Einleitung und Erweiterung des Musterverfahrens sowie einzelne Kostenvorschriften modifiziert werden. Hinzu kommt eine aus Sicht der Praxis sehr interessante und bedeutsame Neuregelung, durch die der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht werden soll. Systematisch haben sich die Verfasser des Entwurfs entschieden, das KapMuG in einem neuen Stammgesetz von Grund auf neu zu fassen und es nicht in die ZPO zu integrieren. Im Ergebnis werden daher bestehende Regeln in zahlreichen Details verändert, ohne jedoch die Grundstruktur des KapMuG anzutasten. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2012 und ohne erneute Befristung in Kraft treten.
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