21. Dezember 2011
Bereits vor über einem Jahr hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes veröffentlicht. Nachdem Verbände sowie Stimmen aus der Rechtspraxis und Wissenschaft zu dem Referentenentwurf Ende 2010 und Anfang 2011 Stellung genommen hatten, war es zunächst still geworden um die Aktienrechtsnovelle 2011. Diese Stille dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass die im Referentenentwurf vorgesehene Beschränkung nichtbörsennotierter Gesellschaften auf Namensaktien nahezu einhellig auf scharfe Kritik gestoßen ist und der ursprüngliche Vorschlag daher noch einmal umfassend überarbeitet wurde. Letztlich führten diese Überarbeitung sowie die mehrfache Vertagung der Beschlussfassung über den Regierungsentwurf dazu, dass mit dem Inkrafttreten der ursprünglichen Aktienrechtsnovelle 2011 nicht mehr vor Mitte 2012 zu rechnen ist. Aus der Aktienrechtsnovelle 2011 wird damit eine Aktienrechtsnovelle 2012.
Mehr: Update – Regierungsentwurf zur Aktienrechtsnovelle 2012