July 30, 2012

Update: Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

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Der Bundestag hat am 27. Juni 2012 das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG-E) beschlossen (BT-Drucks. 17/10160), das am 1. November 2012 in Kraft treten soll. Die endgültige Fassung des KapMuG-E enthält gegenüber dem Referentenentwurf, der durch den Regierungsentwurf (BT-Drucks. 17/8799) nur geringfügig geändert wurde, zahlreiche Änderungen, die nicht zuletzt auf die sehr unterschiedliche Beurteilung von Praxis und Wissenschaft hinsichtlich des Erfolgs bzw. Misserfolgs des bestehenden KapMuG zurückzuführen sein dürften. Neben den kritischen Stellungnahmen seitens des Schrifttums und der Verbände wurde die Zukunft des KapMuG auch in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags kontrovers diskutiert. Zu den wesentlichen Änderungen gegenüber dem Referenten- und Regierungsentwurf zählt, dass das KapMuG erneut befristet wurde, vermeintlich Geschädigte nicht zwingend eine Klage erheben müssen, um die Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu hemmen (sog. einfache Teilnahme) sowie die Einführung eines gesetzlich vorgesehenen Quorums als Wirksamkeits-voraussetzung für den neu eingeführten gerichtlich genehmigten Vergleich. Die wesentlichen Neuregelungen der Reform hatten wir bereits in unserer Mandanteninformation vom 19. August 2011 vorgestellt. Die nachfolgende Darstellung hebt daher insbesondere die Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf hervor.

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