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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen nach der Sommerpause die aktuelle Ausgabe unseres Newsletter M&A und Gesellschaftsrecht vorstellen zu dürfen, die wieder eine Reihe interessanter und sowohl für die Unternehmens- als auch Beratungspraxis relevanter Themen enthält. Neben den Hinweisen auf aktuelle Reformbestrebungen im Übernahme- und im transaktionsbezogenen Steuerrecht sind die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesgerichtshofs hervorzuheben.
So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum sog. Delisting klargestellt, dass die Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt nicht den Schutz des Eigentumsgrundrechts genießt und die sog. "Macrotron-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs zulässige richterliche Rechtsfortbildung darstellt. Für mehr Rechtsklarheit sorgt auch die sog. "Fresenius-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs. Darin hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zahlung des Anwaltshonorars an ein Mitglied des Aufsichtsrats oder dessen Sozietät vor Zustimmung des Aufsichtsrats grundsätzlich rechtswidrig ist und auch – entgegen der bislang herrschenden Auffassung – eine nachträgliche Genehmigung des Gesamtaufsichtsrats an der Rechtswidrigkeit nichts ändert. Zu begrüßen ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur vorzeitigen Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds. Denn geklärt ist nun, dass die vorzeitige Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds nach einvernehmlicher Amtsniederlegung grundsätzlich auch ohne besondere Gründe zulässig ist.
In der Hoffnung, dass die Lektüre des aktuellen Newsletter Ihr Interesse findet.
Ihr Rainer Wilke
Praxisgruppen