BMF, Bundesfinanzministerium, Einlageloesung

October 07, 2022

BMF-Schreiben zu Fragen im Zusammenhang mit der sog. Einlagelösung bei Mehr-/ Minderabführungen nach § 14 Abs. 4 KStG

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BMF-SCHREIBEN ZU FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOG. EINLAGELÖSUNG BEI MEHR-/ MINDERABFÜHRUNGEN NACH § 14 ABS. 4 KSTG

Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 29.09.2022 ein Schreiben zur Behandlung von organschaftlichen Mehr-/ Minderabführungen nach der sog. Einlagelösung veröffentlicht. Neben dem zeitlichen Anwendungsbereich bei ein- und mehrstöckigen Organschaftsstrukturen behandelt das Schreiben insbesondere Fragen zur Behandlung der Einlagenveränderungen bei mehrheitsvermittelnden Beteiligungen sowie mittelbarer finanzieller Eingliederung.

Zu begrüßen ist die Klarstellung, dass Mehr-/ Minderabführungen sich jeweils unmittelbar als Minderung/Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos auswirken. Unklar bleibt jedoch, inwieweit die Feststellung des Einlagekontos in verfahrensrechtlicher Hinsicht fortgeschrieben und ggf. angepasst werden kann; diesbezüglich wäre eine Klarstellung zu begrüßen.

Auf Gesellschafterebene sind Mehr-/ Minderabführungen durch entsprechende Minderung/Erhöhung des Beteiligungsbuchwerts zu erfassen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Ansicht des BMF, dass der Beteiligungsbuchwert allenfalls bis auf null gemindert werden kann; eine übersteigende Mehrabführung soll als steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn, ggf. unter Anwendung der Beteiligungsertragsbefreiungen nach § 3 Nr. 40 EStG / § 8b KStG, zu erfassen sein. Ob diese Auffassung einer finanzgerichtlichen Überprüfung standhält, bleibt abzuwarten, insoweit empfiehlt es sich, die weiteren Entwicklungen zu beobachten.

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