March 01, 2012

Weitreichende Reform des deutschen Insolvenzrechts

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Am 1. März 2012 tritt das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen („ESUG“) in Kraft, das die deutsche Insolvenzordnung grundlegend reformiert. Neben einer Vereinfachung der Restrukturierung von Unternehmen in der Krise eröffnet das ESUG Gläubigern und Schuldnern neue Möglichkeiten und berührt insbesondere auch die Rechtsposition der Gesellschafter von insolventen Unternehmen. Das neue Insolvenzrecht findet Anwendung auf Insolvenzverfahren, deren Eröffnung am 1. März 2012 oder danach beantragt wird. Für alle anderen Insolvenzverfahren gilt weiterhin die bisherige Rechtslage. Der nachfolgende Überblick erläutert den Hintergrund der Gesetzesnovelle und fasst die wesentlichen Neuerungen der Insolvenzordnung zusammen.

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