Die Bundesregierung plant den Hochfrequenzhandel an deutschen Handelsplätzen einzubremsen und den elektronischen vollautomatisierten Handel mittels Algorithmen einer Beaufsichtigung zu unterwerfen. Die Bundesregierung hat dazu am 26. September 2012 ein "Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel" beschlossen. Die Mandanteninformation gibt einen kurzen Überblick über das Gesetzesvorhaben und erklärt die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zum früheren Diskussionsentwurf, der in unser Mandanteninformation vom 2. August 2012 ausführlich beschrieben wurde.