July 03, 2012

Immer „im Dienst“ – Eine eigene Risikoanalyse für bedeutsame Geschäfte der Gesellschaft ist für Aufsichtsräte Pflicht

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Die gescheiterte VW-Übernahme durch die Porsche SE steht wieder im Fokus einer Anfechtungsklage. Das „Piëch“ - Urteil des OLG Stuttgart vom 29. Februar 2012 (AZ.: 20 U 3/11) konkretisiert die Voraussetzungen an ein pflichtgemäßes Verhalten von Aufsichtsräten im Rahmen von Geschäften, die wegen ihres Um-fangs, der mit ihnen verbundenen Risiken oder ihrer strategischen Funktion für die Gesellschaft besonders bedeutsam sind.

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